Image
20. Juli 2018
 / 

Dezernat Zukunft

 / 
 / 
Archiv

Zankapfel Europäische Einlagensicherung, Teil 1

6 min Lesezeit
[wp_dark_mode_switch style="3"]

DEZERNAT ZUKUNFT

„Die europäische Einlagensicherung soll vor allem italienischen Banken beim Abtragen des Bergs fauler Kredite helfen, über den Rom bislang seine Hand hält.“
Holger Steltzner, FAZ, 20.4.2018

„Deshalb wäre es auch für uns in Deutschland eine ziemlich tolle Idee, unser Geld über jene gemeinsame Einlagensicherung zu sichern, über die hierzulande so viel gezetert wird. Ist ja nicht so, dass bei uns Banken per se risikolos geführt werden, wie wir am Drama unserer größten deutschen Bank gerade beobachten können. Wenn alle Euroländer zusammen dafür geradestehen, dass im Notfall Ersparnisse ausbezahlt würden, wird es erst gar nicht zu Schlangen an den Bankschaltern kommen.“
Thomas Fricke, WirtschaftsWunder, 21.4.2018

Diese beiden Zitate stehen exemplarisch für die Debatte zur europäischen Einlagensicherung (Englisch: European Deposit Insurance Scheme, kurz EDIS). Zwischen „zwingend notwendig und wunderbar“ und „teuflisches Vergemeinschaftungsinstrument“ scheint wenig Mittelweg. Wir wollen mit dieser Miniserie zu EDIS ein wenig Licht ins Dunkel bringen, angefangen mit den Fragen: Wozu braucht es Einlagensicherungen? Und warum wird das für die Eurozone so heiß diskutiert?

Wieso Einlagensicherungen im Allgemeinen, oder: Das Problem mit den Banken

Banken haben ein Problem: Sie leben grundsätzlich in der Gefahr der selbsterfüllenden Prophezeiung ihres Untergangs. Wenn alle Kunden glauben, dass ihre Bank untergeht, dann tut sie dies auch bald.

Banken schaffen Geld aus dem Nichts, indem sie an einen Kunden einen Kredit vergeben und den ausgegebenen Betrag auf dem Konto des Kunden gutschreiben. Will der Kunde sein Geld aber abheben, muss die Bank sich Bargeld bei der Zentralbank holen, welches sie dann an den Kunden am Geldautomaten auszahlen kann. Banken bekommen Bargeld bei der Zentralbank allerdings nur im Tausch gegen bestimmte Arten von Sicherheiten, z.B. Staatsanleihen.[1] Andere Vermögenswerte der Bank, zum Beispiel die gerade entstandene Kreditforderung an ihren Kunden, können dafür nicht verwendet werden.

Wollten alle Kunden gleichzeitig ihre Konten leeren, muss die Bank Sicherheiten im Gesamtwert ihrer Konten bei der Zentralbank gegen Bargeld eintauschen. Keine Bank hat jedoch annähernd so viele eintauschbare Sicherheiten, dass das möglich wäre, denn Staatsanleihen sowie andere zentralbankfähige Sicherheiten bieten vergleichsweise niedrige Renditen.[2]

In normalen Zeiten ist das Beschaffen von Bargeld hingegen kein Problem: Man nimmt bei Bankkonten an, dass durchschnittlich 5% ihres Volumens in den nächsten 30 Tagen abgerufen wird.[3] Haben aber viele, oder gar alle, Kunden Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Bank und wollen gleichzeitig ihr Geld abheben, um nicht leer auszugehen, gibt es ein Problem. Irgendwann kommt kein Bargeld mehr aus dem Automaten, die Bank ist pleite und die Kunden haben ihre Einlagen verloren. Die selbsterfüllende Prophezeiung ist eingetreten.[4]

Die Lösung: eine Einlagensicherung. Die Idee der Einlagensicherung ist, dass allein durch die Existenz einer Garantie der Einlagen kein Anreiz mehr besteht, als erster in der Schlange zu stehen. Die Ankündigung der Garantie reicht aus, um das Abrutschen in eine sich selbst verstärkende Krise zu vermeiden. In anderen Worten: Dadurch, dass die Einlagensicherung existiert, braucht man sie gar nicht mehr. So die Theorie.

Die Praxis: Eine Versicherung für Bankkonten

Eine Einlagensicherung versichert Einleger gegen die Pleite der Bank. Die Einlagensicherung garantiert, dass jeder Bankkunde im Fall der Bankpleite sein Geld bis zu einem Kontowert von 100.000 Euro wiederbekommt. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass alle Kunden gleichzeitig ihre Konten leeren, wenn sie Zweifel an der finanziellen Situation ihrer Bank haben—und so die Pleite ihrer Bank unabwendbar machen.

Eine Einlagensicherung versichert also nicht eine Bank, sondern den Bankkunden, um so das Risiko eines Kassensturms (die selbsterfüllende Prophezeiung) zu verringern. Um das zu finanzieren, zahlen – zumindest in Europa – Banken Mittel in einen Topf ein, aus dem dann bei Bankenpleiten ausgezahlt werden kann. Banken zahlen also eine Versicherungsprämie, damit ihre Kunden entschädigt werden. Das Prinzip der Einlagensicherung ist in Europa nichts Neues: Auf europäischer Ebene gibt es zum Beispiel seit 1994 eine Richtline[5], auf der auch das deutsche Gesetz aufbaut.

Wieso eine Einlagensicherung für die Eurozone?

Warum braucht man ein solches System nun in der Eurozone? Um es kurz zu machen: damit marode Banken nicht ihre Heimatstaaten mit in den Abgrund ziehen, wenn sie in Richtung Pleite schlittern, und so eine wirtschaftliche Abwärtsspirale auslösen, in der alle verlieren.

2012 hatte sich in der Finanzkrise gezeigt, dass Bankenpleiten oft zu Zweifeln über die Solvenz der Staaten führen, in der sie ansässig sind, entweder weil der relevante Staat die relevanten Banken retten muss oder weil Marktteilnehmer davon ausgehen, dass der Staat Banken retten wird. Diese enge Verkettung der Solvenz von Banken und ihrem Heimatstaat kann zu schädlichen und vermeidbaren Abwärtsspiralen führen. Seit dies erkannt wurde, sind verschiedene Reformen auf den Weg gebracht worden, um diese Verkettung zu zerschlagen.

In diesem Zusammenhang steht auch die Idee einer Europäisierung der Einlagensicherung: denn solange die Einlagensicherung national ist, hat sie nur begrenzte Firepower. Wenn viele Banken Pleite gehen, ist eine nationaler Einlagensicherungstopf schnell aufgebraucht.

Weil man aber weiß, dass man es nicht zulassen würde, dass Einleger ihre garantierten Einlagen nicht bekommen, steht hinter einem nationalen Einlagensicherungstopf de facto der Staat.[6]

Die Idee einer europäischen Einlagensicherung ist: den Topf deutlich vergrößern, indem man alle europäischen Banken in einen gemeinsamen Topf einzahlen lässt und erst danach der Staat bzw. die Staatengemeinschaft eine de facto Garantie übernimmt. In einem Rückversicherungssystem, das von manchen als Alternative propagiert wird, würde zunächst der heimische Topf aufgebraucht, dann der europäische angegriffen und erst wenn diese Mittel nicht ausreichen, würde die Staatengemeinschaft dahinterstehen.

Summa summarum: EDIS soll dabei helfen, dass die Solvenz des einzelnen Staates nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, wenn die heimischen Banken in die Insolvenz rutschen.

Was steht also zur Debatte?

Dass eine solche europäische Einlagensicherung zur Finanzstabilität der Eurozone beitragen würde, scheint (korrekterweise) niemand anzuzweifeln. Die politische Debatte verläuft daher zwischen Befürwortern, die diese Stabilitätsaspekte in den Vordergrund stellen, und Gegnern, die Anreizeffekte und ordnungspolitische Bedenken betonen. Diese Themen werden wir im nächsten Artikel zu diesem Thema erläutern.

———

[1] Welche Sicherheiten von der Zentralbank angenommen werden, also ‘zentralbankfähig’ sind, ist festgelegt in der General Documentation on Eurosystem Monetary Policy and Procedures, Kapitel 6.

[2] Sprich eine Bank, die nur in zentralbankfähige Sicherheiten investiert ist würde im Wettbewerb höchstwahrscheinlich untergehen.

[3] https://www.bis.org/publ/bcbs238.pdf

[4] Banken können sich Zentralbankgeld auch von anderen Banken leihen. Dies geschieht am sogenannten Interbankenmarkt. Wenn jedoch geglaubt wird, dass Bank X kurz vor dem Untergang steht, verlangen andere Banken höhere Zinsen. Je ernster die Krise wird, desto unwahrscheinlicher, dass sich diese Bank überhaupt noch Geld leihen kann. Als letzte Möglichkeit kann eine solche Bank, anstatt sich Zentralbankgeld zu leihen, Kreditforderungen oder andere Vermögenswerten verkaufen. Wenn allerdings Gerüchte über ihren Untergang schon zirkulieren ist es wahrscheinlich, dass sie nur schlussverkaufsähnliche Preise dafür erhält. Wenn also einmal der Glaube entsteht, dass eine Bank untergeht, verschließen sich auch diese beiden Alternativwege an Bargeld zu gelangen, und der Untergang der Bank wird zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung.

[5] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l24012b

[6] Übrigens war das auch in Deutschland der Fall: lediglich die Institutssicherung der Genossenschaftsbanken hat in der Vergangenheit immer ausgereicht; bei den Privatbanken und Sparkassen waren in der Vergangenheit staatliche Stützungsmaßnahmen nötig.

Hat dir der Artikel gefallen?

Show some love mit einer Spende
oder folge uns auf Twitter

Teile unsere Inhalte

Ähnliche Artikel aus unserem Archiv